Ariana Grande reichte am Montag beim Los Angeles County Superior Court eine Klage gegen die derzeit nicht identifizierten Hacker ein, die angeblich private Inhalte gestohlen und durchsickern ließen. Ziel ist es, „die Identitäten dieser derzeit unbekannten und skrupellosen Personen aufzudecken“, die als „John Doe 1 und John Does 2 bis 100“ bezeichnet werden. In der Klage heißt es außerdem, dass „allein im Jahr 2023 45 unveröffentlichte Songs“ „gehackt, gestohlen und durchgesickert“ seien, und fügt hinzu, dass es seit Grandes Musikdebüt im Jahr 2011 Hunderte ähnlicher Leaks gegeben habe.

Zu den gestohlenen Inhalten gehören angeblich „noch in Produktion befindliche, unveröffentlichte Master und Demos, Filmmaterial von Aufnahmesitzungen, Musikvideos, Fotos und Videos hinter den Kulissen sowie Album- und Fotoshooting-Outtakes“.

In der Klage wird den nicht identifizierten Hackern vorgeworfen, die Inhalte verkauft und auf Social-Media-Plattformen wie X, TikTok und YouTube veröffentlicht zu haben. Es wird behauptet, dass ihre Handlungen in ihre Privatsphäre eingreifen und gegen den kalifornischen Comprehensive Data Access and Fraud Act verstoßen, ein Gesetz gegen unbefugten Computerzugriff, das unter anderem in Sonys Klage gegen George Hotz und Metas Klage gegen die Spyware Pegasus zur Sprache kam.

Wie bereits von berichtet VielfaltIn der Klage wird behauptet, die Hacker hätten es wiederholt auf Personen abgesehen, die mit Grande zusammenarbeiten. Bei einem Vorfall im Jahr 2019 stahlen Hacker Grandes Fotos aus dem Dropbox-Konto eines Fotografen. Im folgenden Jahr wurde unveröffentlichtes Filmmaterial vom gehackten „Mobilgerät“ eines Produzenten gestohlen. Im Jahr 2024 nutzten Betrüger Phishing-E-Mails, um unveröffentlichte Fotos von einem Techniker zu erhalten, der mit einem der Fotografen von Grande zusammenarbeitete.